10 Abschnitte, kostenlos, ohne Anmeldung

KI-Richtlinie für Unternehmen: Vorlage und Muster zum Kopieren, Rechtsstand September 2026.

Eine KI-Richtlinie ist ein internes Regelwerk, das festlegt, welche KI-Werkzeuge Beschäftigte nutzen dürfen, welche Daten dabei tabu sind, wer Ergebnisse prüft und wie das Unternehmen die KI-Kompetenz seiner Leute fördert. Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht. Sie ist aber der einfachste Weg, die Pflichten aus DSGVO und KI-Verordnung im Arbeitsalltag umzusetzen.

Unten steht eine vollständige Vorlage mit 10 Abschnitten, vom Geltungsbereich bis zur Überprüfung. Platzhalter in eckigen Klammern ersetzen Sie durch Ihre Angaben. Kopieren können Sie jeden Abschnitt einzeln oder die ganze Richtlinie auf einmal.

Stand 25. September 2026 · DSGVO und KI-Verordnung inkl. Digital Omnibus · keine Rechtsberatung

Der Aufbau

Was muss in einer KI-Richtlinie stehen?

Zehn Abschnitte decken ab, was Beschäftigte im Alltag wissen müssen und wonach Datenschutz, Betriebsrat und Aufsicht fragen. Nutzen Sie nur wenige Werkzeuge, reichen je Abschnitt ein paar Sätze. Auslassen sollten Sie trotzdem keinen.

  1. Zweck und Geltungsbereich

    Für wen gilt die Richtlinie, für welche Werkzeuge? Auch für externe Kräfte, auch für KI-Funktionen in vorhandener Software, auch für die Nutzung im Browser.

  2. Erlaubte und verbotene KI-Tools

    Eine Liste freigegebener Werkzeuge mit Zweck und erlaubten Daten, dazu der Weg zur Freigabe neuer Werkzeuge. Fehlt dieser Weg, weichen Beschäftigte auf private Konten aus, und niemand im Unternehmen erfährt davon.

  3. Vertrauliche und personenbezogene Daten

    Der wichtigste Abschnitt: welche Datenklasse in welches Werkzeug darf. Personenbezogene Daten nur mit Rechtsgrundlage und Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, Zugangsdaten nie.

  4. Kennzeichnung von KI-Inhalten

    Wann ein Hinweis auf KI Pflicht ist (Art. 50 KI-Verordnung, seit 2. August 2026) und wo Ihr Unternehmen freiwillig mehr offenlegt.

  5. Verantwortlichkeiten und Freigabe

    Wer pflegt die Tool-Liste, wer beantwortet Fragen, wer gibt Ergebnisse frei? Die Verantwortung für ein Arbeitsergebnis bleibt beim Menschen, auch wenn die KI mitgeschrieben hat.

  6. KI-Kompetenz und Schulungen

    Art. 4 KI-Verordnung verlangt Maßnahmen, die die KI-Kompetenz der Beschäftigten fördern. Die Richtlinie hält fest, wer wann geschult wird und wie Sie das dokumentieren.

  7. Urheberrecht und Rechte Dritter

    Was eingegeben werden darf und warum reine KI-Ergebnisse in Deutschland in der Regel keinen Urheberrechtsschutz haben.

  8. Umgang mit Fehlern und Halluzinationen

    KI klingt auch dann überzeugend, wenn sie falschliegt. Deshalb: Fakten prüfen, Fehler melden, Datenpannen sofort weitergeben.

  9. Verstöße

    Klare Folgen, formuliert mit dem Ziel, dass Beschäftigte vorher fragen, statt heimlich zu nutzen.

  10. Überprüfung und Inkrafttreten

    Werkzeuge und Rechtslage ändern sich schnell. Ein fester Prüftermin und eine zuständige Person halten die Richtlinie aktuell.

Die Vorlage

KI-Richtlinie Vorlage: zehn Abschnitte zum Kopieren

Die Vorlage ist für Unternehmen in Deutschland geschrieben und nennt die Rechtsgrundlage überall dort, wo eine Regel auf einer Pflicht beruht. Passen Sie Werkzeuge, Zuständigkeiten und Datenklassen an Ihr Unternehmen an und lassen Sie die fertige Fassung von Ihrem Datenschutzbeauftragten und, falls vorhanden, vom Betriebsrat prüfen.

Richtlinie zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz bei [Firma]

Version [1.0] · gültig ab [Datum] · verantwortlich: [Name, Funktion]

1. Zweck und Geltungsbereich

Diese Richtlinie regelt, wie Beschäftigte der [Firma] KI-Werkzeuge bei der Arbeit nutzen. Sie soll die Arbeit mit KI ermöglichen und dabei vertrauliche Informationen, personenbezogene Daten und die Rechte Dritter schützen. Sie gilt für alle Beschäftigten, Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten sowie für externe Kräfte, die im Auftrag der [Firma] arbeiten. Sie gilt für jede dienstliche Nutzung, egal ob auf Firmengeräten, privaten Geräten oder im Browser. KI-Werkzeuge im Sinne dieser Richtlinie sind alle Anwendungen, die mit künstlicher Intelligenz Texte, Bilder, Audio, Video oder Code erzeugen, übersetzen, zusammenfassen oder auswerten, etwa Chat-Assistenten, Schreib- und Übersetzungshilfen, Bildgeneratoren, Transkriptionsdienste und KI-Funktionen in vorhandener Software.

2. Erlaubte und verbotene KI-Tools

Dienstlich genutzt werden dürfen nur KI-Werkzeuge, die [freigebende Stelle, z. B. die IT-Abteilung] freigegeben hat. Die aktuelle Liste steht unter [Ablageort, z. B. Intranet-Seite] und ist Teil dieser Richtlinie. Freigegeben sind derzeit: – [Werkzeug 1]: für [Zweck], erlaubte Daten bis [Datenklasse] – [Werkzeug 2]: für [Zweck], erlaubte Daten bis [Datenklasse] Nicht erlaubt sind: – KI-Werkzeuge ohne Freigabe, auch in kostenlosen Versionen – private Konten bei KI-Diensten für dienstliche Aufgaben – Browser-Erweiterungen und Apps mit KI-Funktion ohne Freigabe – das Aufzeichnen oder Transkribieren von Gesprächen und Besprechungen mit KI, solange [freigebende Stelle] das Werkzeug nicht freigegeben hat und nicht alle Beteiligten vorher eingewilligt haben Wer ein neues Werkzeug nutzen möchte, beantragt die Freigabe bei [freigebende Stelle]. Geprüft werden mindestens Datenschutz, Informationssicherheit, Vertragsbedingungen und die Frage, ob der Anbieter eingegebene Daten zum Training nutzt.

3. Vertrauliche und personenbezogene Daten

Welche Daten in welches KI-Werkzeug dürfen, richtet sich nach der Datenklasse: – Öffentlich (z. B. veröffentlichte Texte, Website-Inhalte): in alle freigegebenen Werkzeuge. – Intern (z. B. interne Abläufe, nicht vertrauliche E-Mails): nur in Werkzeuge, mit deren Anbieter [Firma] einen Vertrag mit Regeln zu Vertraulichkeit und Datenschutz geschlossen hat. – Vertraulich (z. B. Geschäftsgeheimnisse, Angebote, Verträge, Quellcode, Finanzzahlen, Unterlagen von Kunden): nur in Werkzeuge, die ausdrücklich für diese Klasse freigegeben sind. [Alternativ: gar nicht.] – Personenbezogene Daten von Kunden, Beschäftigten, Bewerbern oder Geschäftspartnern: nur, wenn das Werkzeug dafür freigegeben ist, eine Rechtsgrundlage besteht und ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen wurde. Wo möglich, werden Namen und andere Angaben vorher entfernt oder ersetzt. – Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO (etwa Gesundheitsdaten): grundsätzlich nicht. [Ausnahmen nur nach Freigabe durch die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten.] Passwörter, Zugangsdaten und Schlüssel werden nie in ein KI-Werkzeug eingegeben. Im Zweifel fragen Beschäftigte vorher [Ansprechperson Datenschutz].

4. Kennzeichnung von KI-Inhalten

KI-Inhalte werden gekennzeichnet, wenn das Gesetz es verlangt: – Bilder, Audio- oder Videoinhalte, die echte Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt darstellen (Deepfakes), werden als künstlich erzeugt oder verändert offengelegt (Art. 50 Abs. 4 KI-Verordnung). – Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, werden als KI-erzeugt offengelegt, es sei denn, ein Mensch hat sie redaktionell geprüft und [Firma] trägt die redaktionelle Verantwortung (Art. 50 Abs. 4 KI-Verordnung). – Setzt [Firma] Chatbots oder andere KI-Systeme ein, die direkt mit Kunden sprechen oder schreiben, müssen sich diese als KI zu erkennen geben (Art. 50 Abs. 1 KI-Verordnung). [Zuständige Stelle] prüft das vor dem Start. Darüber hinaus gilt bei [Firma]: [z. B. Texte und Bilder für Kunden, die überwiegend mit KI erstellt wurden, erhalten den Hinweis „Erstellt mit KI-Unterstützung“.] Intern legen Beschäftigte auf Nachfrage offen, ob und wie sie KI genutzt haben.

5. Verantwortlichkeiten und Freigabe

– Geschäftsführung: beschließt diese Richtlinie und stellt die nötigen Mittel bereit. – KI-Verantwortliche oder KI-Verantwortlicher [Name, Funktion]: pflegt die Liste freigegebener Werkzeuge, beantwortet Fragen und nimmt Meldungen entgegen. – IT und Informationssicherheit: prüfen neue Werkzeuge technisch. – Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter [Name]: prüft die Verarbeitung personenbezogener Daten. – Betriebsrat [falls vorhanden]: wird nach dem Betriebsverfassungsgesetz beteiligt, insbesondere vor der Einführung neuer KI-Werkzeuge. – Führungskräfte: sorgen dafür, dass ihr Team die Richtlinie kennt und anwendet. – Alle Beschäftigten: prüfen KI-Ergebnisse, bevor sie sie verwenden, und bleiben für ihre Arbeitsergebnisse verantwortlich, auch wenn KI sie unterstützt hat. Ergebnisse, die an Kunden, Behörden oder die Öffentlichkeit gehen, gibt vor dem Versand ein Mensch frei. Entscheidungen, die Menschen rechtlich oder ähnlich erheblich betreffen, etwa über Bewerbungen, trifft keine KI allein (Art. 22 DSGVO).

6. KI-Kompetenz und Schulungen

Wer KI-Werkzeuge dienstlich nutzt, nimmt vorher an einer Einweisung teil [Format und Dauer, z. B. 90 Minuten online]. Sie vermittelt mindestens: – wie die freigegebenen Werkzeuge funktionieren und wo ihre Grenzen liegen – welche Daten hinein dürfen (Abschnitt 3) – wie Ergebnisse geprüft werden (Abschnitt 8) – was diese Richtlinie sonst regelt Die Inhalte richten sich nach Aufgabe und Vorwissen: Wer KI für Kundentexte nutzt, braucht andere Kenntnisse als jemand, der damit Daten auswertet. [Firma] frischt die Schulungen [jährlich und bei jedem neuen Werkzeug] auf und dokumentiert Datum, Inhalt, Dauer und Teilnehmende. Damit ergreift [Firma] Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten nach Art. 4 KI-Verordnung.

7. Urheberrecht und Rechte Dritter

– Eingaben: Fremde Texte, Bilder oder Code werden nur eingegeben, wenn [Firma] sie nutzen darf. Unterlagen, die Kunden oder Partner vertraulich überlassen haben, gelten als vertraulich (Abschnitt 3). – Ergebnisse: Was eine KI ohne prägenden menschlichen Beitrag erzeugt, ist nach deutschem Recht in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt, weil das Urheberrecht eine persönliche geistige Schöpfung eines Menschen voraussetzt (§ 2 Abs. 2 UrhG). [Firma] kann an solchen Ergebnissen meist keine exklusiven Rechte geltend machen. – Vor der Veröffentlichung prüfen Beschäftigte, ob ein KI-Ergebnis erkennbar fremde Werke, Marken oder echte Personen nachbildet. Im Zweifel wird es nicht verwendet. – [Optional: Keine Eingaben, die gezielt den Stil bestimmter lebender Künstlerinnen und Künstler nachahmen sollen.]

8. Umgang mit Fehlern und Halluzinationen

KI-Werkzeuge erzeugen mitunter Aussagen, die überzeugend klingen, aber falsch sind: erfundene Quellen, verwechselte Zahlen, eine veraltete Rechtslage. Deshalb gilt: – Fakten, Zahlen, Zitate, Quellen und Rechtsaussagen aus KI-Ergebnissen werden vor der Verwendung an einer verlässlichen Quelle geprüft. – Code aus KI-Werkzeugen wird geprüft und getestet wie jeder andere Code, bevor er in Produktivsysteme geht. – Fehler, auffällige Ergebnisse (etwa diskriminierende Aussagen) und Datenpannen werden sofort an [Meldeweg, z. B. KI-Verantwortliche/r oder IT-Hotline] gemeldet. – Wurden personenbezogene Daten unzulässig eingegeben, informiert [KI-Verantwortliche/r] sofort die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten, denn es kann eine Pflicht bestehen, die Panne binnen 72 Stunden der Aufsichtsbehörde zu melden (Art. 33 DSGVO). Wer einen Fehler meldet, wird dafür nicht benachteiligt. Frühes Melden begrenzt den Schaden.

9. Verstöße

Verstöße gegen diese Richtlinie können je nach Schwere arbeitsrechtliche Folgen haben [bis hin zu Abmahnung und Kündigung]. Für externe Kräfte gelten die vertraglichen Regelungen. Ziel dieser Richtlinie ist sichere Nutzung, nicht Strafe. Wer unsicher ist, ob eine Nutzung erlaubt ist, fragt vorher [Ansprechperson].

10. Überprüfung und Inkrafttreten

[KI-Verantwortliche/r] überprüft diese Richtlinie mindestens [alle sechs Monate], außerdem bei jedem neuen Werkzeug und bei Änderungen der Rechtslage, und schlägt der Geschäftsführung Anpassungen vor. Die jeweils gültige Fassung steht unter [Ablageort]. Diese Richtlinie tritt am [Datum] in Kraft. [Ort, Datum], [Unterschrift Geschäftsführung] Kenntnisnahme: Ich habe die Richtlinie gelesen und verstanden. [Name, Datum, Unterschrift]

Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Sie gibt den Rechtsstand vom 25. September 2026 wieder. Für Ihren Einzelfall sprechen Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten oder einer Kanzlei.

Rechtsstand September 2026

Ist eine KI-Richtlinie Pflicht? Was DSGVO und KI-Verordnung verlangen

Kein Gesetz schreibt eine KI-Richtlinie vor. Mehrere Regeln gelten aber für jedes Unternehmen, das KI einsetzt, und die Richtlinie ist der Ort, an dem Sie sie für alle festhalten. Die Übersicht zeigt, welche Regel in welchen Abschnitt der Vorlage gehört.

  1. KI-Kompetenz (Art. 4 KI-Verordnung)

    gilt seit 2. Februar 2025, neu gefasst zum 27. Juli 2026 · in der Vorlage: Abschnitt 6

    Der Digital Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744) hat Art. 4 umformuliert: Unternehmen, die KI einsetzen, müssen Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihres Personals ergreifen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau jedes Einzelnen müssen sie nicht mehr gewährleisten. Die Bundesnetzagentur empfiehlt in ihrem Hinweispapier zu Art. 4, die Maßnahmen zu dokumentieren.

  2. Transparenz (Art. 50 KI-Verordnung)

    gilt seit 2. August 2026 · in der Vorlage: Abschnitt 4

    Wer Deepfakes einsetzt oder KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse ohne menschliche redaktionelle Prüfung veröffentlicht, muss offenlegen, dass KI im Spiel war. Chatbots und andere Systeme, die direkt mit Menschen kommunizieren, müssen sich als KI zu erkennen geben; das technisch umzusetzen ist Sache des Anbieters. Für die maschinenlesbare Markierung KI-erzeugter Inhalte haben Anbieter von Systemen, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, bis zum 2. Dezember 2026 Zeit.

  3. Datenschutz (DSGVO)

    gilt seit 25. Mai 2018 · in der Vorlage: Abschnitte 3, 5 und 8

    Personenbezogene Daten brauchen eine Rechtsgrundlage, und ein KI-Dienst, der sie im Auftrag des Unternehmens verarbeitet, einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28. Entscheidungen, die Menschen erheblich betreffen, dürfen nicht ausschließlich automatisiert fallen (Art. 22). Datenpannen können binnen 72 Stunden meldepflichtig sein (Art. 33).

  4. Mitbestimmung (Betriebsverfassungsgesetz)

    sobald ein Betriebsrat besteht · in der Vorlage: Abschnitt 5

    Plant das Unternehmen den Einsatz von KI, muss es den Betriebsrat rechtzeitig unterrichten (§ 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG). Sind KI-Werkzeuge geeignet, Verhalten oder Leistung der Beschäftigten zu überwachen, bestimmt der Betriebsrat mit (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Häufig entsteht daraus eine Betriebsvereinbarung; die Richtlinie ersetzt sie nicht.

  5. Urheberrecht (UrhG)

    unabhängig von der KI-Verordnung · in der Vorlage: Abschnitt 7

    Geschützt sind nur persönliche geistige Schöpfungen von Menschen (§ 2 Abs. 2 UrhG). Was eine KI ohne prägenden menschlichen Beitrag erzeugt, ist deshalb in der Regel nicht geschützt. Für Eingaben empfiehlt sich die Regel, nur Material zu verwenden, das Sie nutzen dürfen.

In fünf Schritten

KI-Richtlinie erstellen und einführen

Die Vorlage spart das Schreiben. Wirksam wird die Richtlinie erst, wenn sie zu den Werkzeugen passt, die tatsächlich genutzt werden, und wenn alle sie kennen.

  1. Bestand aufnehmen

    Fragen Sie in den Abteilungen, welche KI-Werkzeuge schon genutzt werden, auch privat und im Browser. Ehrliche Antworten bekommen Sie eher, wenn vorher klar ist, dass es um Regeln geht und nicht um Strafen.

  2. Werkzeuge auswählen und freigeben

    Prüfen Sie Vertragsbedingungen, Auftragsverarbeitungsvertrag und die Frage, ob der Anbieter eingegebene Daten zum Training nutzt. Was durchfällt, kommt auf die Verbotsliste. Für den Bedarf dahinter braucht es dann eine freigegebene Alternative, sonst wird weiter heimlich genutzt.

  3. Vorlage anpassen

    Tragen Sie Werkzeuge, Datenklassen und Zuständige ein. Streichen Sie, was bei Ihnen nicht vorkommt, und ergänzen Sie Regeln, die Ihre Branche braucht.

  4. Prüfen lassen und beschließen

    Datenschutzbeauftragte, Informationssicherheit und, falls vorhanden, der Betriebsrat sehen den Entwurf, bevor die Geschäftsführung ihn beschließt.

  5. Schulen, dokumentieren, überprüfen

    Stellen Sie die Richtlinie in einer Schulung vor, statt sie nur per E-Mail zu verschicken, und halten Sie fest, wer teilgenommen hat. Den nächsten Prüftermin legen Sie gleich mit fest.

Wenn es schneller gehen soll

KI-Richtlinie und Schulung aus einer Hand.

Eine Vorlage ist ein Anfang. Passen muss die Richtlinie aber zu den Werkzeugen, die Ihre Leute nutzen, und zu den Daten, die in Ihrem Unternehmen anfallen. Dabei unterstützt titanspear.ai:

  • KI-Richtlinie: Wir legen mit Ihnen fest, welche Daten in welches Werkzeug dürfen und wer die KI wofür nutzt.
  • Schulungen: Ihre Teams lernen, KI sicher und sinnvoll einzusetzen. Das ist zugleich eine Maßnahme zur Förderung der KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-Verordnung.
  • Das passende Werkzeug: Wer vertrauliche Daten mit KI bearbeiten will, braucht ein Werkzeug, das dafür taugt. Mit einem Corporate LLM betreiben Sie Ihr eigenes Sprachmodell unter Ihrer Kontrolle. Ihre Daten werden nicht zum Training fremder Modelle genutzt.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zur KI-Richtlinie.

Was ist eine KI-Richtlinie?

Eine KI-Richtlinie ist ein internes Regelwerk, das festlegt, welche KI-Werkzeuge Beschäftigte dienstlich nutzen dürfen, welche Daten dabei tabu sind, wer KI-Ergebnisse prüft und freigibt und wie das Unternehmen die KI-Kompetenz seiner Beschäftigten fördert. Andere Namen dafür sind KI-Nutzungsrichtlinie, KI-Leitlinie oder, im Englischen, AI Policy.

Ist eine KI-Richtlinie für Unternehmen Pflicht?

Nein, kein Gesetz schreibt eine KI-Richtlinie vor. Wer KI einsetzt, muss aber nach Art. 4 KI-Verordnung Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ergreifen, seit dem 2. August 2026 die Transparenzpflichten aus Art. 50 beachten und bei personenbezogenen Daten die DSGVO einhalten. Eine Richtlinie ist der einfachste Weg, diese Regeln für alle verbindlich festzuhalten und später nachweisen zu können, was das Unternehmen getan hat.

Was muss in einer KI-Richtlinie stehen?

Zehn Punkte: Zweck und Geltungsbereich, erlaubte und verbotene KI-Tools, der Umgang mit vertraulichen und personenbezogenen Daten, die Kennzeichnung von KI-Inhalten, Verantwortlichkeiten und Freigabe, KI-Kompetenz und Schulungen, Urheberrecht, der Umgang mit Fehlern und Halluzinationen, Folgen von Verstößen und ein fester Termin zur Überprüfung. Die Vorlage auf dieser Seite enthält alle zehn Abschnitte mit Platzhaltern.

Wie lang sollte eine KI-Richtlinie sein?

So kurz, dass sie gelesen wird. Für die meisten Unternehmen reichen wenige Seiten, die Vorlage auf dieser Seite ist entsprechend knapp gehalten. Die Liste der freigegebenen Werkzeuge führen Sie am besten als eigene Anlage, damit nicht jede neue Freigabe die ganze Richtlinie ändert.

Muss der Betriebsrat bei der KI-Richtlinie mitreden?

Wenn ein Betriebsrat besteht, in den meisten Fällen ja. Der Arbeitgeber muss ihn über den geplanten Einsatz von KI rechtzeitig unterrichten (§ 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG). Sind die Werkzeuge geeignet, Verhalten oder Leistung der Beschäftigten zu überwachen, hat er ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Viele Unternehmen regeln den KI-Einsatz deshalb zusätzlich in einer Betriebsvereinbarung. Wer den Betriebsrat früh einbindet, spart sich Schleifen.

Dürfen Mitarbeitende ChatGPT mit Kundendaten nutzen?

Nur unter Bedingungen. Personenbezogene Daten dürfen nur in ein KI-Werkzeug, wenn es dafür freigegeben ist, eine Rechtsgrundlage besteht und mit dem Anbieter ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen wurde. Private Konten erfüllen das in aller Regel nicht. Die Vorlage regelt das über Datenklassen in Abschnitt 3; ob ein bestimmtes Werkzeug die Bedingungen erfüllt, sollte Ihr Datenschutzbeauftragter prüfen.

Wie oft sollte eine KI-Richtlinie überprüft werden?

Mindestens einmal im Jahr, besser alle sechs Monate, und zusätzlich immer dann, wenn ein neues Werkzeug freigegeben wird oder sich die Rechtslage ändert. Wie schnell das geht, zeigt die KI-Verordnung selbst: Der Digital Omnibus hat im Juli 2026 Fristen verschoben und Art. 4 neu gefasst.

Unterstützt titanspear.ai bei KI-Richtlinie und Schulung?

Ja. titanspear.ai, eine KI-Agentur aus Langenselbold in Hessen, erarbeitet KI-Richtlinien mit Unternehmen und schult Mitarbeitende darin, KI sicher und sinnvoll einzusetzen. Wer vertrauliche Daten mit KI bearbeiten will, bekommt auf Wunsch ein Corporate LLM, ein eigenes Sprachmodell unter eigener Kontrolle. Der Einstieg ist ein kostenloses Erstgespräch, 30 Minuten per Video.

Zuletzt aktualisiert: 25. September 2026

Erstgespräch

Richtlinie, Schulung, Werkzeug: Wo stehen Sie?

Buchen Sie ein kostenloses Erstgespräch, 30 Minuten per Video. Wir klären gemeinsam, welche KI-Werkzeuge bei Ihnen im Einsatz sind und was Ihre Richtlinie regeln muss.

Das passiert im Erstgespräch:

  1. Wir schauen uns an, wo in Ihrem Unternehmen Zeit und Aufträge liegen bleiben.
  2. Sie sehen an Beispielen, was KI dort konkret übernehmen kann.
  3. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung, ob und wo sich KI für Sie lohnt.

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„Die Mitarbeiter hatten mehr Zeit, ihre anderen Aufgaben zu erledigen.“
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